© 2025 - Praxis für Psychotherapie Janina Jochum
Es wird der 3,0-fache Satz nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten berechnet, was einem Betrag von 131,16 € entspricht. Der erhöhte Satz gilt erst ab einer Sitzungsanzahl von 25, also beim Beginn einer Langzeittherapie. Dies ergibt sich aus einer Änderung der Gebührenverordnung vom 01.07.2024, bei der es versäumt wurde, auch den Satz für eine Langzeittherapie anzuheben.
Der 3-fache Satz wird von vielen privaten Versicherungen übernommen, bitte informieren Sie sich im Zweifel trotzdem nochmal vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Nicht jede gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer privaten Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen diese einer Kostenerstattung zustimmen würde.
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie in Saarbrücken erarbeiten wir gemeinsam individuelle Wege, die Ihre psychische Gesundheit und Lebensqualität verbessern!